Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
An den Gemeindeversammlungen vom 12. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
A. Politische Gemeinde
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses auf 42%
B. Primarschulgemeinde
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses auf 47%
Aktenauflage
Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Donnerstag, 9. Januar 2025 auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf und können auf der Website der Gemeinde Dachsen eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeinde kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnungen
innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigen Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Gemeinderat und Primarschulpflege Dachsen