Öffentliche Auflage - Festlegung des Gewässerraums
Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dachsen
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Dachsen den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 5 vom 8. Januar 2025 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Dachsen die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 6. Februar 2025 bis zum Dienstag, 8. April 2025 während 60 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 8. April 2025 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 8. April 2025
Kontaktstelle: Gemeinde Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen