Hier gelangen Sie direkt zu den Abstimmungsvorlagen und -resultaten: 
https://app.statistik.zh.ch/wahlen_abstimmungen/prod/?types=a,g&gebiet=25

Allgemeines zu Abstimmungen und Wahlen

Die Kanzlei der Poltischen Gemeinde bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen drei Wochen vorher nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte. Am Wahl- oder Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt die kommunalen Wahl- und Abstimmungsresultate. Diese werden im Anschlagkasten bei der Gemeindeverwaltung ausgehängt und auf dieser Homepage publiziert.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (seit dem 1. Januar 2010 müssen alle Stimmrechtausweise unterschrieben sein).
  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl-und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros (Beachten Sie allfällige Hinweise auf den Stimm- und Wahlzetteln).


Briefliche Stimmabgabe

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
  • Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.

Stimmabgabe durch Stellvertretung

  • Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.


Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Beachten Sie diese Vorschriften! Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.

Vorzeitige Stimmabgabe

  • Stimmberechtigte können vorzeitig in der Woche vor der Abstimmung jeweils während der Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle ihr Stimmrecht ausüben.

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