Individuelle Prämienverbilligung IPV

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.

Massgebend für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich sind

  • das steuerbare Einkommen,
  • das steuerbare Vermögen und
  • der zivilrechtliche Wohnsitz am 1. Januar des Vorjahres, für das die Prämienverbilligung ausgerichtet wird.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des SVA Zürich Prämienverbilligung