Hundekontrolle
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Ihre Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen, der Gemeinde mit dem Impfzeugnis anzumelden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich der nationalen Hundedatenbank AMICUS zu melden (www.amicus.ch), 0848 777 100.
Die Abgabegebühr beträgt:
- Fr. 130.00 (pro Hund)
Eine Befreiung von der Abgabe wird, sofern die notwendigen Belege vorgelegt werden, für Diensthunde der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht sowie für anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde für motorisch Behinderte gewährt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde eine Befreiung möglich, soweit damit ein öffentliches Interesse verbunden ist.
Wir verweisen ausserdem auf die Webseite https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
Personen, die keinen Hund mehr besitzen werden gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Anmeldeformular Hund (PDF, 128.87 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular Hund |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 052 647 60 60 | info@dachsen.ch |