Steuern: Fristerstreckungsgesuch Steuererklärung
Prüfen Sie aber zuerst auf der Steuererklärung, ob wir die Frist nicht schon von uns aus verlängert haben.
Wir werden das eingehende Fristerstreckungsgesuch prüfen. Wenn Sie von uns keine Antwort erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gesuch bewilligt ist.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung | 052 647 60 70 | steuern@dachsen.ch |