Merkblätter Chemie, Gifte, Gefahren
Seit 1. August 2005 ist das neue Chemikaliengesetz in Kraft. Seit diesen Zeitpunkt benötigt es für den Bezug von gefährlichen Chemikalien keinen Giftschein mehr. Kunden müssen bei der Verkaufsstelle einen Ausweis vorweisen und mit ihrer Unterschrift eine sachgerechte Verwendung zusichern. Die Giftklassen sowie die Kennzeichnung mit Giftbändern sind weggefallen. Die Einstufung der Giftklassen erfolgt wie in der EU mit Gefahrensymbolen. Weitere Informationen erhalten Sie mittels den Merkblättern „Allgemeines zum Chemikalienrecht“ und „Information zum Chemikalienrecht für Private“, welche unter folgendem Link heruntergeladen werden können: