Sozialhilfe wirtschaftliche
Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Aufgrund der Zusammenlegung der Sozialämter der Gemeinden Dachsen und Marthalen werden die Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger unserer Gemeinde durch das Sozialamt Marthalen betreut.
Wenden Sie sich telefonisch für einen Beratungstermin an das Sozialamt Marthalen. Dieser ist unverbindlich und soll grob klären, ob Sie anhand Ihrer aktuellen Finanzen Anspruch hätten auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Sie werden aufgeklärt über Ihre Pflichten und Rechten als Sozialhilfebezüger/in.
Frau Cornelia Riess ist Leiterin Soziale Dienste in Marthalen und zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Persönliche Beratungs- und Besprechungstermine erfolgen nach Terminvereinbarung.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|