Abmeldung bei Auslandaufenthalten
Militärdienstpflichtige müssen sich vor einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten frühzeitig, dh. spätestens zwei Monate vor der Ausreise mit der Militärverwaltung in Verbindung setzen.
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|