Heimatschein/Heimatausweis

Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen Ihn auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist.

Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Aufenthaltsausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Aufenthaltsausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie Ihren gesetzlichen Wohnsitz haben (wo der Heimatschein hinterlegt ist).

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