Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Prüfung, Einleitung, Errichtung und Aufhebung beistandschaftlicher Massnahmen und fürsorgerischer Freiheitsentzug für Erwachsene
- Kontrolle der Tätigkeiten der eingesetzten Mandatsträger
- Regelung von Vaterschaft und Unterhalt bei Kindern von unverheirateten Eltern
- Besuchsrechtsvereinbarung für KInder von unverheirateten oder geschiedenen Eltern
- Übertragung elterlicher Sorge auf gemeinsamen Antrag hin
- Prüfung, Einleitung und Errichtung von Kindesschutzmassnahmen (Weisung, Beistandschaft, Obhutsentzug, Sorgerechtsentzug)
- Erteilung Pflegeplatzbewilligung
- Prüfung und Abnahme Kindsvermermögensinventar / Schutz des Kindesvermögens
- Verwaltung Vorsorgeaufträge
- Sicherstellung Vertretungsrechte
- Entgegennahme von Gefährdungsmeldungen
- Abklärungsberichte und Gutachten in Auftrag geben
- Adoption
- Fallabklärungen und Anhörungen
- Koordination mit weiteren Amtsstellen wie Jugendsekretariat Andelfingen und Amtsvormundschaft und Sozialdienst für Erwachsene Bezirk Andelfingen
Kontakt
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeBahnhofplatz 17
8403 Winterthur
Tel. 052 267 56 42
kesb@win.ch
Website
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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