Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Auf die Wahlanordnung vom 1. Februar 2024 ist dem Gemeinderat Dachsen Fritschi Andreas als Mitglied des Gemeinderates gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurde dieser eine Wahlvorschlag nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die provisorisch vorgeschlagene stimmt damit mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Als Mitglied des Gemeinderates wird für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 als gewählt erklärt:
Fritschi Andreas, geb. 05.06.1975, Güterstrasse 2a, 8447 Dachsen
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die wahlleitende Behörde: Gemeinderat Dachsen